Unser Förderkonzept

Gefördert werden talentierte Jugendliche, die Mitglied im TC SW Landau sind. Es werden nur Trainerstunden gefördert, die auf der Anlage des TC SW Landau und bei autorisierten hauptamtlichen Trainern durchgeführt werden.

Voraussetzung für eine Förderung durch den Verein ist, dass bei Verbandsspielen und Turnieren ausschließlich für den TC SW Landau angetreten wird (auch im Erwachsenenbereich). Ebenso ist grundsätzliche Bedingung für eine Förderung ein positives, sportlich-faires und vorbildliches Auftreten des Jugendlichen. Gefördert werden nur Trainingszeiten außerhalb der großen Schulferien (also außerhalb der Sommer-, Weihnachts-, Oster- und Pfingstferien).

Das freie Spielen wird durch den TC SW Landau erwünscht und unterstützt. Unsere Jugendlichen sollen möglichst früh das Tennisspielen ohne Trainer erfahren. Entweder durch Verabredungen mit Freund/innen oder auch durch ein organisiertes Match über einen Trainer. Eine schnelle Entwicklung ist nur so möglich und rechtfertigt eine Förderung. Jegliche Förderung ist abhängig von verfügbaren und im Jahresbudget genehmigten entsprechenden Fördermitteln des Vereins. Der Vorstand des TC SW Landau behält sich jeweils zur Winter- bzw. Sommersaison vor, Streichungen und Kürzungen von Fördermitteln vorzunehmen, sofern entsprechende Mittel nicht mehr zur Verfügung stehen.
Das Trainerteam und der Sportausschuss beraten am Ende jeder Saison, wer für die gesonderte Förderung zur nächsten Saison in Frage kommt.

  

Voraussetzungen für die Teilnahme am Fördertraining:


Die Eltern müssen Mitglied im Förderverein (Jahresbeitrag mind. 15,00 €) werden. Der Eigenanteil für das Fördertraining kann als Spende (gegen Spendenquittung) an den Förderverein überwiesen werden.  

Die jeweils zuständigen Trainer (Tennis- und Athletiktraining) notieren unentschuldigte Fehlzeiten, Unpünktlichkeit und Fehlverhalten der Spieler/innen. Bei Nichterfüllung der Kriterien kann es zum Abbruch der Förderung, auch in der laufenden Saison kommen. Die bis dahin angefallenen Förderaufwendungen müssen dann zurückgezahlt werden (vertragliche Regelung mit Eltern).